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TWS-Promotion Werbung & Webdesign

TWS-Promotion

Roßwachtstr. 13, 85221 Dachau
Telefon: +49 (081 31) 335 708
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Allgemeine Geschäftsbedingungen + Recht

AGB für Webdesign und Programmierungen

§1

Gültigkeit der Bestimmungen TWS Promotion führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch TWS Promotion gültig.

§2

Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§3

Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§4

Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an TWS Promotion, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt.
Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an TWS Promotion auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5

Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nehmen TWS Promotion die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

§6

Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die TWS Promotion beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt TWS Promotion von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7

Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Zeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten ( Login ) Preise oder per Angebot der TWS Promotion. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§8

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. TWS Promotion stellen nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§8a

Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch TWS Promotion- auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b

Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. TWS Promotion behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§8c

Bei Zahlungsverzug können TWS Promotion Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Der Einsatz von der Webseite, programmierte Software oder erstellte Designs ist nach dem Zahlungsziel nicht mehr gestattet.

§9

Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§10

Gewährleistung, Mängel TWS Promotion verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.  TWS Promotion haften nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§11

Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften TWS Promotion bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12

Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass TWS Promotion die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch TWS Promotion bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet.
Der Auftraggeber gestattet den TWS Promotion an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§13

Gerichtsstandort Der Gerichtsstandort ist Dachau, wenn nicht anders vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14

Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.


Stand 21.12.2024 16:13:14